...und zugehöriges Fachwissen
Die Haarfangprüfung nach EN 13451-3 verstehen wir von sv.pfeiffer
- ausdrücklich nicht - als "Serien-Geschäft", wie eine wiederkehrende Prüfung
einer Druckluftanlage, einer Kältemaschine oder Ihrer Gastherme.
Die Haarfangprüfung sollte und kann - für den verantwortungsbewussten Betreiber
- mehr sein als ein abgedienter Behördenakt.
Grundlagen, Möglichkeiten und Erfordernisse.
Für Planung, Errichtung und Betriebsführung.
sv@pfeiffer.cc
Was ist der bädertechnische Hintergund ?
Was ist die Haarfangprüfung ?
Welche rechtlichen Hintergründe sollte ich beachten ?
Welche sonstigen Bestimmungen sollte ich noch beachten ?
Warum sollte ich diese Haarfangprüfung
von einem Sachverständigen der Bädertechnik
durchführen lassen. ?
Was bedeuten die Prüfungsergebnisse
in der nachhaltigen Haftung für meinen Betrieb ?
zur Infobox hinzufügen Was ist der bädertechnische Hintergrund ?
Ansaugstellen im Becken
In jedem Badebecken befinden sich mehr oder weniger zahlreiche Stellen,
von welchen Wasser aus dem Becken abgesaugt wird.
Dieses abgesaugte Beckenwasser wird einerseits für den Betrieb von
Attraktionseinrichtungen, wie Massagedüsen, Nackenschwallbrausen, Strömungskanäle,
Rutschen, Fontänen oder anderen Attraktionen verwendet.
Eine oder mehrere Pumpen saugen das Beckenwasser über eine oder mehrere
Ansaugstellen ab und pumpen es zu den jeweiligen Einström- oder Attraktions-Elementen.
Andruckkräfte bei Ansaugstellen
Der Unterdruck, welcher von den saugenden Pumpen ausgeht, beträgt je nach Anwendungsfall und Pumpentyp bis zu 0,8 BAR [8 mWS]; das sind 8 N/cm².
Bei einer abgedeckten Ansaugfläche von von 100 cm² ["nur" 10 x 10 cm] ergeben sich somit
rechnerisch Andruckkräfte von 800 N, somit 80 kg.
Spezielle Ansaugkonstruktionen [gewölbt, gefaltet,..] sollen das vollflächige Abdecken der Ansaugöffnung verhindern.
Auch das doppelte Ausführen der Ansaugstellen [eine wird abgedeckt, die zweite saugt immer noch..] ist eine Möglichkeit, die Ansaugkräfte zu vermindern.
Kann dadurch in der Praxis das latente Unfallsrisiko vermindert werden ?
Nein !
zur Infobox hinzufügen Unterschätztes ! Unfall-Risiko...!
Selbst bei geringen Wassergeschwindigkeiten an den Ansaugstellen von 0,2 m/s bis 0,3 m/s
[Merkblatt 60.03 „Sicherung von Abflussleitungen gegen Andruckkräfte“ Deutsche
Gesellschaft für das Badewesen] besteht in Verbindung mit langen Haaren,
ein hohes latentes Unfallrisiko :
Angesaugte lange Haare verschliessen in Sekundenschnelle die Öffnungen der Ansaugstelle..
Dadurch erhöht sich rasant die Wasser-Ansauggeschwindigkeit..
Die angesaugten Haare verknoten sich unmittelbar darauf mit der Abdeckung oder dahinter unlösbar..
Dies alles geschieht für den betreffenden Badegast völlig unvorbereitet, erzeugt Panik, wodurch sich die Verknotung zusätzlich verfestigen...
Ist die betreffende Ansaugstelle so tief unter dem Wasserspiegel, dass in Verbindung mit den verknoteten Haaren keine natürliche Atmung mehr möglich ist, besteht praktisch keine Überlebenschance..
zur Infobox hinzufügen Was ist die Haarfangprüfung ?
Die Haarfangprüfung ist in der Europäischen Norm EN 13451-Teil 3:2001
" Schwimmbadgeräte -
Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Flansche und Auslässe "
beschrieben.
Die Europäische Norm EN 13451-3:2001 - und damit die Anforderung der Haarfangprüfung - gilt
- wie auch andere Europäische Normen mit weitreichenden Auswirkungen
- in allen CEN-Ländern.
Dies ist insbesondere für international agierende Betreiber von Hotels mit
Wellness-Anlagen und ausgedehnten Pool-Landschaften von Bedeutung.
Was sind die "CEN-Länder" ?
Welche Europäischen Normen gelten auch in diesen Ländern ?
Der - in der EN 13451-3:2001 - beschriebene Prüfvorgang bezieht sich grundsätzlich
auf eine stationäre "Baumusterprüfung" mit einer Anordnung von Bauteilen
in einer Prüfanordnung mit Bauteil, Wassertank, Pumpe und Prüfgerät.
Photo (C) Mersmann, Hinke
Prüfgeräte sind dabei insbesondere
50 g natürliches Haar, mittel bis fein, hell gefärbt, 400 mm in freier Länge,
befestigt an einem Holzpflock von 25 mm Durchmesserund 300 mm Länge.
Weiters
Ein Zugmessgerät mit einer Fehlergrenze von 0,5 N um die Zugkraft
gegen das Verfangen zu messen.
Die Prüfung selbst sollte wie folgt ablaufen :
Das Haar ist mindestens 2 Minuten in dem Prüfwasser anzufeuchten. Nach vollständiger Durchfeuchtung ist das freie Ende des Haares etwa 300 mm vor und über der höchsten Oberfläche der Front des Bauteiles. Der Holzknebel ist 300 mm vor der Front des Bauteiles zu platzieren.
Das Haar ist langsam näher an das Bauteil zu heranzuführen, und die Haarspitzen sind in das Bauteil in Richttung des einfließenden Wassers einzuführen. Das Haar ist weiter für mindestens 2 Minuten langsam durch seitliches Hin- und Herbewegen des Knebels tiefer einzuführen, wobei die seitliche Ausschläge des Knebels kürzer werden. Dann wird der Knebel für mindestens 30 Sekunden gegen das Bauteil gehalten.
Bei weiterarbeitender Pumpe ist die Zugkraft festzustellen, die zum Befreien des Haares von dem Bauteil benötigt wird. Die Zugkraft ist durch vertikales Ziehen von Zugmessgerät und Knebel zu messen.
Die Prüfung ist 10 mal zu wiederholen.
Dabei ist das Haar regelmässig zu bürsten, um entwirrt zu werden.
Zur Beurteilung der Prüfung ist angeführt :
Ohne Berücksichtigung des Gewichtes des nassen Prüfgerätes erfüllt das Prüfmuster die Prüfanforderungen, wenn bei allen 10 Prüfungen - bei höchster Fliessrate, die vom Hersteller angegeben ist - die Anzeige am Zugmessgerät < 25 N ist.
Ohne Berücksichtigung des Gewichtes des nassen Prüfgerätes erfüllt das Prüfmuster die Prüfanforderungen nicht, wenn bei einer der 10 Prüfungen - bei höchster Fliessrate, die vom Hersteller angegeben ist - die Anzeige am Zugmessgerät >= 25 N ist.
Für Sie als Erläuterung :
Die in der EN 13451 zitierten und für das positive Ergebnis der Messung veranschlagten
25 N [Newton] entsprechen einem Gewicht ["einer Zugkraft"] von 2,50 kg.
zur Infobox hinzufügen "Bestätigungen" durch die... Ausführenden [..?!..]
Die von der Wasseraufbereitungsfirma dimensionierte Pumpe saugt über
eine von der Beckenbaufirma dimensionierte Ansaugstelle und eine
von der Wasseraufbereitungsfirma dimensionierten nachfolgenden Rohrleitung
Beckenwasser ab.
Vorausschauend haben Sie bei der Auftragsvergabe die Ausführenden dazu verpflichtet, dass in deren Leistungsserbringung alle einschlägigen Normen eingehalten werden müssen.
Nun fordern Sie die Sicherheit der Einhaltung der Bestimmungen der EN 13451,
insbesondere die betreffenden Bestätigungen ein.
Die Wasseraufbereitungsfirma
gibt eine - mehr oder minder ausführliche - Berechnung ab, wonach durch die dimensionierte Pumpe und die ansaugenden Rohrleitungen keine Gefahr ausgehen dürfte;
auf den Ansaugteil wird nicht Bezug genommen.
Die Beckenbaufirma
gibt eine - mehr oder minder ausführliche - Berechnung ab, wonach bei diesen und jenen Leistungen der Ansaugung beim eingebauten Ansaugteil keine Gefahr ausgehen dürfte;
auf die tatsächlichen oder wechselnden Pumpenleistungen wird nicht Bezug genommen.
Weiters erhalten Sie eigen-erstellte Baumuster-Prüfungsbescheinigungen, reich bebilderte Bestätigungen nach EN 13451 und andere Konvolute; nach näherer Durchsicht zumeist ohne Bezug zu Ihrem tatsächlichen Projekt mit X Becken und Y Ansaugstellen.
Versehen Sie diese Unterlagen mit einem Eingangsstempel, bewahren Sie sie für einen allfälligen Streitfall gut auf...
> Und fordern Sie dennoch die sachverständige Durchführung einer Haarfangprüfung für alle Ansaugstellen !
zur Infobox hinzufügen Welche rechtlichen Hintergünde sollte ich beachten ?
Mit Erlass BMGFJ-93191/0052-I/B/8/2007 vom 25.02.2008
teilt das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend u.a. mit:
5. Im Hinblick auf die gleiche Gefahrenlage auch bei anderen
Beckenwasseransaugöffnungen, Messwasserentnahmestellen und Bodenabläufen
(Pkt.2) und die allein durch Überprüfung der Strömungsgeschwindigkeiten
nicht zu gewährleistende Sicherheit der Badegäste ist daher in
bereits bestehenden Bädern
ab sofort – unabhängig von einem allenfalls bereits vorliegenden
Untersuchungsergebnis der Strömungsgeschwindigkeiten - bei sämtlichen
Beckenwasseransaugöffnungen, Messwasserentnahmestellen und Bodenabläufengemäß Pkt.1 und Pkt.2 jedenfalls eine Haarfangprüfung nach der ÖNORM EN 13451-3 vom Betreiber durch einen Sachverständigen (zB Fachbetrieb für Schwimmbadtechnik, Ziviltechniker einschlägiger Fachgebiete) durchführen zu lassen.
6. Bei neu zu bewilligenden Bädern sind
a) die Überprüfung der Strömungsgeschwindigkeiten nach der ÖNORM
EN 13451-1 und
b) die Haarfangprüfung nach der ÖNORM EN 13451-3
bezüglich der Beckenwasseransaugöffnungen, Messwasserentnahmestellen und Bodenabläufe gemäß Pkt.1 und Pkt.2 im Wege einer Auflage vorzuschreiben.
Was und wer ist ein Sachverständiger ?
Zum Erlass Volltext
Zu anderen Erlässen der Bädertechnik
Wer überprüft nun die Einhaltung des Erlasses ?
Dazu teilt das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend im o.a. Erlass u.a. mit:
Es wird ersucht, diesen Erlass an die mit der Vollziehung des Bäderhygienegesetzes und der Bäderhygieneverordnung betrauten Behörden im jeweiligen Vollzugsbereich weiterzuleiten und seine Einhaltung zu überwachen.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass dieser Erlass dem für der GewO 1994 unterliegende Bäder zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur Verfügung gestellt wurde.
Der ungeübte Leser mag diese Passage vielleicht übergehen.
Tatsächlich bedeutet sie, dass das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend einen Erlass und seine Ausführungen als Legislative "erlässt",
die Exekutive obliegt jedoch dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Und damit den tatsächlich in der täglichen Arbeit in der Umsetzung der
Bestimmungen und Auflagen Tätigen, den Bezirksverwaltungsbehörden.
So gelangen wir schlussendlich vom Schreibtisch-Erlass zur Praxis-bezogenen Gewerbeordnung, als das behördliche "Dach" zur dauerhaften und nachhaltigen Umsetzung des
jeweiligen Standes der Technik.
In welchem Zusammenhang steht die Gewerbeordnung GewO 94
zu meinem Bad, meiner Sauna, meiner Wellness-Anlage ?
Was ist die verpflichtende Eigenüberprüung nach § 82 b GewO 94 ?
Was ist der Stand der Technik ?
Ich habe bis heute keine Aufforderung der Genehmigungsbehörde
..zur Vorlage von Ergebnissen einer ...Haarfangprüfung..
Noch nie gehört > Die haben mich übersehen.. ;)
Dem ist leider nicht so :
Die Betriebsanlagengenehmigung nach GewO 94 [aber auch vorangehend]
gilt immer, dauerhaft und nachhaltig.
Ebenso der dahinter stehende - sich laufend verändernde - Stand der Technik.
Verändert sich der Stand der Technik, dann verändert sich auch Ihre Verpflichtung zur Einhaltung Ihrer Betreibsanlagengenehmigung "nach dem Stand der Technik"...
Die Genehmigungsbehörde muss grundsätzlich keine gesonderte Mitteilung tätigen, wenn sich der Stand der Technik - dessen Einhaltung eine Dauerauflage im Bescheid ist - ändert.
Für die Einhaltung des Standes der Technik ist von Ihnen als Betreiber und|oder Bescheidinhaber selbsttätig und unaufgefordert laufend Sorge zu tragen !
zur Infobox hinzufügen Welche sonstigen Bestimmungen sollte ich noch beachten ?
Nicht nur die vielgeliebte Haarfangprüfung nach Teil 3 der EN 13451
führt mancherorts zu Aha-Effekten.
Auch die anderen Teile der EN 13451 sind oftmals "spürbar" unbekannt.
Die EN 15288 ist - gerade wegen ihrer Heftigkeit unverständlicherweise -
für die meisten Neuland.
Deshalb werden in sv.pfeiffer
laufend weitere Informationen zu diesen brisanten Themen erfolgen.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick.
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