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  15.03.2009


Sachverständig

im Bäder- und Saunawesen

 

Nach fast 10 Jahren wurde die ON M 6216 "Schwimm- und Badebecken - Anforderungen an Beckenhydraulik und die Wasseraufbereitung" - mit einigen wichtigen Neuerungen - neu heraus gegeben.

Aber auch die EN 15288 und andere Bestimmungen werden in der zukünftigen Planung, Errichtung und im Betrieb besonders zu beachten sein.

Mehr zu diesem Thema... 

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  04.04.2008 | Apr.04, 08



Bad Gleichenberg

PfeifferPartner did the testings by dying and deinking all indoor and outdoor pools in accordance to the water treatment capacities. The results have been positive throughout all pools - done in stainless steel.

 

Becken in Edelstahl auch bei 3.000 mg Chlorid pro Liter.

 

Other Details

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  09.11.2007 | Nov 09, 07


NÖ. Baupreis 2007

PfeifferPartner hat "..als Planer einen wesentlichen Beitrag geleistet.." Die Verleihung des Anerkennungspreises für das Sole Felsen Bad Gmuend erfolgte durch LH Dr. Erwin Pröll am 21.11.2007 im Schloss Haindorf.

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  01.11.2007 | Nov 01, 07


bsw award 2007

PfeifferPartner reached the silver medal for the most beautiful Spa and Wellness project in the Hotel category. Pfeiffer+Partner erhält die Silbermedaille in der Kategorie Hotelbäder. Die Silbermedaille wurde anlässlich der aquanale 2007 in Köln verliehen.

Details

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  Gewerbeordnung GewO 1994

 

Die "Mündliche Verhandlung zur Betriebsanlagengenehmigung" oder die

"Gewerberechtsverhandlung" - und das Ergebnis, nämlich der "Bescheid" ist

das finale Ereignis in einem - oftmals umfangreich vorangehenden -

Besprechungen mit den Vertertern der einzelnen Fachabteilungen..

 

Die GewO 1994 und die juristischen Interpretationen ihrer zahlreichen Details

sind vielfältig und umfangreich.

 

Dabei ist zuallererst zu hinterfragen, ob die betreffende Badeanlage überhaupt

als "gewerbliche Betriebsanlage" i.S.d. § 74 GewO genehmigt wurde.

 

 

 

Davon ist zB bei einem Hotelbetrieb, einer Therme oder einem Gemeindebad  grundsätzlich auszugehen.

 

Für ältere kommunale Bäder wurde oftmals dem Konsenswerber "Gemeinde" eine "SanRB"

[sanitätsrechtliche Bewilligung.] erteilt.

 

Grundsätzlich gilt

"... Jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit regelmässig zu dienen bestimmt ist.." als gewerbliche Betriebsanlage.

 

 

 

Entscheidend ist der rechtliche Zusammenhang der fachspezifischen Gesetze und

Normen mit der dauerhaften Einhaltung der Bestimmungen der GewO.

 

 

Darin liegt die eigentliche Brisanz für die laufende Betriebssführung.

Die Genehmigungsbehörde definiert im Betriebsanlagenverfahren sämtliche einschlägigen Normen

- als Stand der Technik - in der Prüfung des Projektes und in der Definition der Auflagen für

die Genehmigung nicht nur für Planung und  Ausführung, sondern auch für den laufenden Betrieb

[" Dauervorschreibungen "]

 

 

Ob >.. diese Auflagen eingehalten werden,

 

hat der Betriebsinhaber im Sinne des § 82b

 

regelmässig und wiederkehrend

 

selbst zu prüfen - oder prüfen zu lassen.

 

 

 

 

Die Eigenüberprüfung nach § 82b GewO 1994

>> Mehr...

 

 

 

Leistungen zur Erfüllung des § 82 b durch 

sv.pfeiffer und ergänzende Informationen

>> Mehr...

 

 

 

Für Fragen steht Ihnen sv.pfeiffer jederzeit zur Verfügung  >>  sv@pfeiffer.cc

 

 

 

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   Pfeiffer Ingenieurbüro | A-4641 Steinhaus | Tel: +43-7242-603060 | office@pfeiffer.cc