Bei Becken mit Attraktionen darf der Förderstrom in der Zeit, in der die Attraktionen ausser Betrieb sind, auf Qa reduziert werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Ausserbetriebsetzung der Attraktionen einen Zeitraum von
6 Stunden überschreitet.
Was sind Attraktionen ?
Attraktionen können "kleinräumig" wie zB Massagebänke oder Luftliegen, aber auch "grossräumig" wie Rutschenanlagen oder ein Strömungskanal sein.
Der Förderstrom darf ausserhalb der Betriebszeiten und unter folgenden Voraussetzungen reduziert werden:
> Der reduzierte Förderstrom muss mindestens 50 % des Förderstromes Qa gemäss 4.3.1 betragen .
> Der reduzierte Förderstrom bei Warmsprudelbecken muss mindestens 50 % des Förderstromes Qg gemäss 4.4 betragen.
> Beim Färbetest ist eine Färbezeit von maximal 20 Minuten bei reduziertem Förderstrom einzuhalten und nachzuweisen.
Heisst das jetzt,
ich schalte ab Badeschluss einfach eine von zwei Pumpen aus ?
Im Prinzip ja, aber die Einsparung von Kosten erfordert dennoch einige bädertechnische Details.
Wieviele Zuschläge zum Förderstrom Qa für den gleichzeitigen Betrieb von Attraktionen sind in Ihrer Anlage eingerechnet ?
Kann ich sogar auf weniger als 50 % meiner derzeitigen Umwälzleitung gehen ?
Wer stellt die mengenproportionale Flockung um ?
Kann ich auch einen Filter wegschalten ?
Was sagt die Regelung des Wärmetauschers, wenn plötzlich kein Durchfluss mehr da ist ?
Kann ich das Umschalten automatisieren ?
Ja, und das wäre anzuraten.
Wie hoch ist der Aufwand dafür ?
Wann amortisiert sich der Aufwand durch geringere Energie- und Stromkosten ?
Dazu müssten wir uns Ihre Anlage einmal im Detail ansehen.
Zusammenfassend und aus den bisherigen Erfahrungen
rentiert sich eine Umstellung auf den reduzierten Förderstrom
nachhaltig und mit Sicherheit.
Patentrezept gibt es jedoch dazu keines, jede Anlage ist individuell zu betrachten.
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