Bädertechnik ist auch in der Normung und Gesetzgebung fachübergreifend
..und erfordert deshalb von allen an einem Bäderprojekt Beteiligten
Fachwissen, Erfahrung und Mitarbeit.
Badeanlagen - und alle damit im Zusammenhang stehenden Massnahmen und
Einrichtungen - sind Sonderbauwerke.
Bereits die Projektentwicklung, inbesondere jedoch die weiterführende
Planung und Realisierung und ein nachhaltig einwandfreier Betrieb
erfordern ein umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrungen.
Mit dem Leistungsbereich sv.pfeiffer und den nachstehenden Themen bietet
PfeifferPartner fachübergreifende und laufend aktualisierte
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Sachverständig im
Bäder- und Saunawesen
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fachlichen und wirtschaftlichen Details im Fachbereich
des Bäder- und Saunawesens.
Die einzelnen Themen gehen schrittweise tiefer in die einzelnen Details und Zusammenhänge ein.
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Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Hinweise ! PfeifferPartner steht immer bereit > sv@pfeiffer.cc
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die Übersicht "Recht und Normen im Bäderwesen"
und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick.
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zur Infobox hinzufügen Recht und Normen im Bäderwesen
Die gesetzliche und normative Basis
des Bäder und Saunawesens
Bäderhygieneverordnung
Bäderhygienegesetz
ÖNORM M6216:2009 Schwimm- und Badebecken
- Anforderungen an die Beckenhydraulik und die Wasseraufbereitung.
EN 15288-1:2008 Schwimmbäder
- Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau
EN 15288-2:2008 Schwimmbäder
- Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb
EN 13451 Teile 1-10, 2001-2004 Schwimmbadgeräte
Zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren,
samt Anhang A, B, C,
Gewerbeordnung GewO 1994
§ 82 b Eigenüberprüfung
Ist Ihr Kommunalbad ein Gewerbebetrieb ?
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