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  15.03.2009


Sachverständig

im Bäder- und Saunawesen

 

Nach fast 10 Jahren wurde die ON M 6216 "Schwimm- und Badebecken - Anforderungen an Beckenhydraulik und die Wasseraufbereitung" - mit einigen wichtigen Neuerungen - neu heraus gegeben.

Aber auch die EN 15288 und andere Bestimmungen werden in der zukünftigen Planung, Errichtung und im Betrieb besonders zu beachten sein.

Mehr zu diesem Thema... 

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  04.04.2008 | Apr.04, 08



Bad Gleichenberg

PfeifferPartner did the testings by dying and deinking all indoor and outdoor pools in accordance to the water treatment capacities. The results have been positive throughout all pools - done in stainless steel.

 

Becken in Edelstahl auch bei 3.000 mg Chlorid pro Liter.

 

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  09.11.2007 | Nov 09, 07


NÖ. Baupreis 2007

PfeifferPartner hat "..als Planer einen wesentlichen Beitrag geleistet.." Die Verleihung des Anerkennungspreises für das Sole Felsen Bad Gmuend erfolgte durch LH Dr. Erwin Pröll am 21.11.2007 im Schloss Haindorf.

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  01.11.2007 | Nov 01, 07


bsw award 2007

PfeifferPartner reached the silver medal for the most beautiful Spa and Wellness project in the Hotel category. Pfeiffer+Partner erhält die Silbermedaille in der Kategorie Hotelbäder. Die Silbermedaille wurde anlässlich der aquanale 2007 in Köln verliehen.

Details

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Infokorb   
   
Reduzierter Förderstrom... [ ON M 6216:2009 ]   
  ...und abgesenkter Wasserspiegel ermöglichen Reduktion der Betriebskosten

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Die geänderten Bestimmungen der neuen ON M 6216 bieten

 

für den Hotelier, für jede Therme und die zahlreichen

 

Kommunen echte Chancen zur Reduktion der

 

- zumeist hohen oder zu hohen betrieblichen -

 

Aufwendungen im praktischen Betrieb.

 

 

 

Wird ein neues Regelwerk publik, stellt jeder Betriebsinhaber zuerst einmal die Haare auf.

 

...Wieder eine neue Norm... noch mehr Vorschriften... Wer soll das bezahlen ?

 

Der Betrieb mit reduziertem Förderstrom oder die Absenkung des Wasserspiegels

 

ermöglichen jedoch ab sofort

 

erhebliche Reduktionen der Betriebskosten in der Bädertechnik.

 

 

Wie lief -  und läuft nach wie vor   - Ihr Betrieb bis heute ?

 

Was ist der reduzierte Förderstrom ?

 

Was ist ein abgesenkter Wasserspiegel ?

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  Wie lief - und läuft nach wie vor - Ihr Betrieb bis heute ?

 

 

Bisher war es notwendig,

die Wasseraufbereitung rund um die Uhr mit dem berechneten Förderstrom zu betreiben.

 

Das war - von wem auch immer - so geplant, eingereicht, genehmigt, realisiert, eingeschult und bis heute so betrieben worden...

 

Die Badewasseraufbereitung musste auch ausserhalb der Betriebszeiten mit dieser eingestellten Leistung betrieben werden - auch wenn im Förderstrom die nicht unerheblichen Zuschläge für den Betrieb von Attraktionen eingerechnet waren - und auch wenn kein einziger Badegast anwesend war.

 

Daraus resultieren - in abschätzungsweise 95 % aller Badeanlagen

-> unnötig hohe Kosten für die elektrische Energie für den Betrieb der Pumpen und für

-> die Wärmeenergie durch die hohe Verdunstung an der Beckenoberfläche und die Turbulenz in der Überlaufrinne.

 

 

Die neue ÖNORM M 6216:2009

sieht dazu u.a. - und endlich und aus der gelebten Praxis hervorgehend

- zwei wesentliche Möglichkeiten vor:

 

Den Betrieb mit reduziertem Förderstrom und

den Betrieb mit abgesenktem Wasserspiegel.

 

Beide Möglichkeiten sind jedenfalls im Zusammenhang zu sehen :

 

Die ON M 6216:2009 führt dazu im Wesentlichen wie folgt aus:

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  Die Reduktion des Förderstromes

 

 

5.2 Betrieb mit reduziertem Förderstrom

 

Bei Becken mit Attraktionen darf der Förderstrom in der Zeit, in der die Attraktionen ausser Betrieb sind, auf Qa reduziert werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Ausserbetriebsetzung der Attraktionen einen Zeitraum von

6 Stunden überschreitet.

 

Was sind Attraktionen ?

 

Attraktionen können "kleinräumig" wie zB Massagebänke oder Luftliegen, aber auch "grossräumig" wie Rutschenanlagen oder ein Strömungskanal sein.

 

Der Förderstrom darf ausserhalb der Betriebszeiten und unter folgenden Voraussetzungen reduziert werden:

 

> Der reduzierte Förderstrom muss mindestens 50 % des Förderstromes Qa gemäss 4.3.1 betragen .

> Der reduzierte Förderstrom bei Warmsprudelbecken muss mindestens 50 % des Förderstromes Qg gemäss 4.4 betragen.

> Beim Färbetest ist eine Färbezeit von maximal 20 Minuten bei reduziertem Förderstrom einzuhalten und nachzuweisen.

 

Heisst das jetzt,

ich schalte ab Badeschluss einfach eine von zwei Pumpen aus ?

 

Im Prinzip ja, aber die Einsparung von Kosten erfordert dennoch einige bädertechnische Details.

 

Wieviele Zuschläge zum Förderstrom Qa für den gleichzeitigen Betrieb von Attraktionen sind in Ihrer Anlage eingerechnet ?

 

Kann ich sogar auf weniger als 50 % meiner derzeitigen Umwälzleitung gehen ?

 

Wer stellt die mengenproportionale Flockung um ?

Kann ich auch einen Filter wegschalten ?

 

Was sagt die Regelung des Wärmetauschers, wenn plötzlich kein Durchfluss mehr da ist ?

 

Kann ich das Umschalten automatisieren ?

 

Ja, und das wäre anzuraten.

 

Wie hoch ist der Aufwand dafür ?

Wann amortisiert sich der Aufwand durch geringere Energie- und Stromkosten ?

 

Dazu müssten wir uns Ihre Anlage einmal im Detail ansehen.

 

 

Zusammenfassend und aus den bisherigen Erfahrungen

rentiert sich eine Umstellung auf den reduzierten Förderstrom

nachhaltig und mit Sicherheit.

 

Patentrezept gibt es jedoch dazu keines, jede Anlage ist individuell zu betrachten.

 

 

Was können wir für Sie tun ? > Leistungen sv.pfeiffer

 

 

Vereinbaren Sie hier Ihren Termin für ein erstes Gespräch

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  Die Absenkung des Wasserspiegels

5.3 Betrieb mit abgesenktem Wasserspiegel

 

Der Wasserspiegel im Becken darf nur ausserhalb der Öffnungszeit und unter folgenden Voraussetzungen abgesenkt werden:

 

> Eine Benutzung des Beckens durch Badegäste im abgesenkten Betrieb ist durch entsprechende Massnahmen zu verhindern [zB Zugangssperre] ..

> > Die Umwälzzeit des gesamten Beckeninhalts von maximal 6 Stunden darf nicht unterschritten werden.

> Die Aufbereitung des Badewassers nuss auch im abgesenktem Betrieb erfolgen.

Einmal täglich muss das Verrohrungssystem für den Absenkbetrieb mindesetens 15 Minuten mit Beckenwasser gespült werden. Dies darf nur ausserhalb der Öffnungszeit erfolgen.

> Es ist sicherzustellen, dass entweder das Ausgleichsbecken im Kreislauf eingebunden ist oder andere Massnahmen ein Absinken des Gehaltes an freiem wirksamem Chlor unter 0,3 mg/l im Ausgleichsbecken verhindern.

> Einmal pro Tag ist eine Umwälzperiode auf Normalbetrieb [gemäss 3.23] umzustellen.

> Vor Beginn der Öffnungszeit muss eine Umwälzperiode im Normalbetrieb gefahren werden.

> Durch geeignete Massnahmen ist sicherzustellen, dass im Normalbetrieb während der Öffnungszeit kein Wasser über das Verrohruungssystem für den Absenkbetrieb geführt wird.

> Bei abgesenktem Betrieb muss die Wasseraufbereitungsanlage mit einem Förderstrom zwischen 50 % und 100 % betrieben werden.

 

Muss ich für die möglichen Einsparungen mein(e) Becken umbauen ?

 

Die Absenkung des Wasserspiegels bei gleichzeitiger Aufbereitung [Kreislaufführung] bedeutet natürlich Eingriffe in das Becken, in die Technik und u.U. in das Ausgleichsbecken.

 

Bei neuen Becken sind einfach entsprechende Vorgaben an die Planung zu tätigen.

 

Bei bestehenden Becken ist die Absenkung über die Nutzung und zusätzliche Verrohrung bestehender Einbauteile möglich.

 

Kann ich das Absenken des Wasserspiegels automatisieren ?

 

Ja, und das wäre anzuraten.

 

Wie hoch ist der Aufwand dafür ?

Wann amortisiert sich der Aufwand durch geringere Energie- und Stromkosten ?

 

 

Dazu müssten wir uns Ihre Anlage einmal im Detail ansehen.

 

Zusammenfassend und aus den bisherigen Erfahrungen rentiert sich eine Absenkung des Wasserspiegels in den meisten Fällen.

 

Patentrezept gibt es jedoch dazu keines, jede Anlage ist individuell zu betrachten.

 

 

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