Der Wasserspiegel im Becken darf nur ausserhalb der Öffnungszeit und unter folgenden Voraussetzungen abgesenkt werden:
> Eine Benutzung des Beckens durch Badegäste im abgesenkten Betrieb ist durch entsprechende Massnahmen zu verhindern [zB Zugangssperre] ..
> > Die Umwälzzeit des gesamten Beckeninhalts von maximal 6 Stunden darf nicht unterschritten werden.
> Die Aufbereitung des Badewassers nuss auch im abgesenktem Betrieb erfolgen.
Einmal täglich muss das Verrohrungssystem für den Absenkbetrieb mindesetens 15 Minuten mit Beckenwasser gespült werden. Dies darf nur ausserhalb der Öffnungszeit erfolgen.
> Es ist sicherzustellen, dass entweder das Ausgleichsbecken im Kreislauf eingebunden ist oder andere Massnahmen ein Absinken des Gehaltes an freiem wirksamem Chlor unter 0,3 mg/l im Ausgleichsbecken verhindern.
> Einmal pro Tag ist eine Umwälzperiode auf Normalbetrieb [gemäss 3.23] umzustellen.
> Vor Beginn der Öffnungszeit muss eine Umwälzperiode im Normalbetrieb gefahren werden.
> Durch geeignete Massnahmen ist sicherzustellen, dass im Normalbetrieb während der Öffnungszeit kein Wasser über das Verrohruungssystem für den Absenkbetrieb geführt wird.
> Bei abgesenktem Betrieb muss die Wasseraufbereitungsanlage mit einem Förderstrom zwischen 50 % und 100 % betrieben werden.
Muss ich für die möglichen Einsparungen mein(e) Becken umbauen ?
Die Absenkung des Wasserspiegels bei gleichzeitiger Aufbereitung [Kreislaufführung] bedeutet natürlich Eingriffe in das Becken, in die Technik und u.U. in das Ausgleichsbecken.
Bei neuen Becken sind einfach entsprechende Vorgaben an die Planung zu tätigen.
Bei bestehenden Becken ist die Absenkung über die Nutzung und zusätzliche Verrohrung bestehender Einbauteile möglich.
Kann ich das Absenken des Wasserspiegels automatisieren ?
Ja, und das wäre anzuraten.
Wie hoch ist der Aufwand dafür ?
Wann amortisiert sich der Aufwand durch geringere Energie- und Stromkosten ?
Dazu müssten wir uns Ihre Anlage einmal im Detail ansehen.
Zusammenfassend und aus den bisherigen Erfahrungen rentiert sich eine Absenkung des Wasserspiegels in den meisten Fällen.
Patentrezept gibt es jedoch dazu keines, jede Anlage ist individuell zu betrachten.
Was können wir für Sie tun ? > Leistungen sv.pfeiffer
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