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  08.04.2007 | Apr 04, 07

100.000 !

Guests since opening

Besucher seit Eröffnung

 

A tremendous success for the new

Sole Felsen Bad Gmuend.

Eine gute Partnerschaft bringt

allen Erfolg !

> > Details > More Info >

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  19.12.2006 | Dec 19, 06

Sole Felsen Bad Gmuend

Opening Date as presumed

Eröffnung wie geplant

Ein grosser Tag für Baumeister

Franz Graf und sein Team um

PfeifferPartner + Gollwitzer Architekten.

A great day for Baumeister Franz Graf and his team around PfeifferPartner and Gollwitzer-Architects. 

> Volltext > Details > More Info >

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  08.12.2006 | Dec 08, 06

Sole Felsen Bad Gmuend

Probebetrieb startet termingerecht

Soft Opening starts in time

> Volltext > Details > More Info >

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  AVIVA : Ein neues Erfolgskonzept

PfeifferPartner hat den Auftrag zur Planung und FBA für den ausgedehnten Wellness- und Badebereich des neuen AVIVA ****Single-Resort + Spa erhalten.

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Infokorb   
   
Was ist ein SV ?   
Wer ist warum sach-verständig ?

 

Ich bin

 

allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter

Sachverständiger für das Bäderwesen

und in dieser Eigenschaft als Gehilfe des Gerichtes und

als sachverständiger Zeuge bei Gericht tätig.

 

In vergleichsweise seltenen Fällen auch über Auftrag

von Privaten - als "Privat-Gutachter", dann aber meist als

Vorbereitung für wahrscheinlich folgende gerichtliche Verfahren,

meist in Fällen einer Beweissicherung. > LINK SETZEN Was istdas

 

 

 Was ist ein Sachverständiger ?

 

Der § 1299 ABGB definiert einen "Sachverständigen" wie folgt

im Kundmachungsorgan JGS Nr. 946/1811, Inkrafttretensdatum

01.01.1812: LINK SETZEN

 

"...Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennet; oder wer ohne Noth freywillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daß er sich den nothwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen, Kenntnisse zutraue; er muß daher den Mangel derselben vertreten. Hat aber derjenige, welcher ihm das Geschäft überließ, die Unerfahrenheit desselben gewußt; oder bey gewöhnlicher Aufmerksamkeit wissen können, so fällt zugleich dem Letzteren ein Versehen zur Last.."

 

>> Soweit das ABGB aus dem Jahre 1812

>> Dem ist grundsätzlich nichts hinzu zu fügen..

>> Die "Haftung des Sachverständigen" LINK SETZEN ist - nichtzuletzt deshalb - umfangreich.

>> Sowohl bei Gericht - als auch bei privaten Gutachten,..

 

 

 

Was ist ein

allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter

Sachverständiger ?

 

 

Das SDG Link setzen

 

 

Der § 1299 ABGB definiert einen "Sachverständigen" wie folgt

im Kundmachungsorgan JGS Nr. 946/1811, Inkrafttretensdatum

01.01.1812: LINK SETZEN

"...Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennet; oder wer ohne Noth freywillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daß er sich den nothwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen, Kenntnisse zutraue; er muß daher den Mangel derselben vertreten. Hat aber derjenige, welcher ihm das Geschäft überließ, die Unerfahrenheit desselben gewußt; oder bey gewöhnlicher Aufmerksamkeit wissen könnenWas ist ein Sachverständiger ?

Der § 1299 ABGB definiert einen "Sachverständigen" wie folgt

im Kundmachungsorgan JGS Nr. 946/1811, Inkrafttretensdatum

01.01.1812: LINK SETZEN

"...Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennet; oder wer ohne Noth freywillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daß er sich den nothwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen, Kenntnisse zutraue; er muß daher den Mangel derselben vertreten. Hat aber derjenige, welcher ihm das Geschäft überließ, die Unerfahrenheit desselben gewußt; oder bey gewöhnlicher Aufmerksamkeit wissen können, so fällt zugleich dem Letzteren ein Versehen zur Last.."

Soweit das ABGB.

 

Das SDG [

sind Sonder-Bauwerke und benötigen in Planung und Realisierung von

allen Beteiligten spezielles Fachwissen und Erfahrung.

 

PfeifferPartner ist im Planungsteam der Spezialist und

kompetente Ansprechpartner für alle Bereiche des Badewesens.

 

Der Architekt   plant Funktionen, Erscheinung, Attraktivität und Alleinstellungsmerkmale;

der Haustechnikplaner   Wärme, Luft, Wasser und Licht;

Investoren und Förderstellen   geben Geld unter bestimmten Bedingungen;

der Statiker   sorgt dafür, dass die verschiedenen Details auch umgesetzt und halten  und

der Betreiber   soll mit dieser einzigartigen Anlage das Geld für Finanzierung und

Re-Investitionen verdienen.

 

Alle diese Bereiche in einer Bade- und Freizeitanlage unterliegen

komplexen Zusammenhängen.

Warum kommt der Kunde ?  Und warum kommt er wieder ?

 

PfeifferPartner bietet aus 20 Jahren Erfahrung

solide technische Grundlagen und

seriöse Zahlen für Investitionen und Betrieb. 

 

Fachwissen, Erfahrung und Kreativität sind eine gute Kombination!

 

 

 

Mit der Gestaltung und Ausstattung der Beckenanlagen werden die

wahrscheinlich wichtigsten Räume eine Badeanlage definiert.

 

PfeifferPartner berät den Architekten

in der Umsetzung der Beckenanlagen für

größtmögliche Attraktivität bei gleichzeitig hoher Kosteneffizienz.

 

Ein hohes Maß an Alleinstehung darf kein Widerspruch zu einer machbaren

und leistbaren Technik, zur geforderten Sicherheit oder im Sinne einer 

hohen Kostentransparenz sein.

 

 

Gemeinsam mit der Architektur

realisieren wir Funktion, Kreativität und Einzigartigkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jedes Becken, jeder Quadratmeter Wasserfläche und

jede Attraktion beeinflussen die komplexen Anlagen der

Bädertechnik,

 

die zugehörigen technischen Bauwerke,

deren Raumbedarf und deren

Kosten in Investition und laufendem Betrieb.

 

 

 

Zahlreiche Referenzen beweisen

seit 20 Jahren eindrucksvoll:

 

Fachwissen, Erfahrung und Kreativität sind eine gute Kombination!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Wunsch aller Beteiligten im Planungsteam

nach Einzigartigkeit erfordert ein neues

Verständnis von Attraktivität im Bäderwesen.

 

PfeifferPartner wird diesem Erfordernis mehr als gerecht.

 

Unser Kunde ist heute ein mobiler und wettbewerbserfahrener Badegast, der

mehrmals pro Jahr verschiedene Angebote nutzt und im Gesamtangebot

vergleicht.

 

Attraktionseinrichtungen nach „Katalogarchitektur“ abzuhaken – „3 Massagen

hatten wir doch auch letztes Mal.. „ - und nach einem Raumbuch abzudienen,

lehnen wir von PfeifferPartner ab.

 

Kunden, Investoren und Betrieber dürfen und müssen sich mehr erwarten können.

 

 

 

 

 

 

Rutschenanlagen sind heute eine Standard-Attraktion,

sowohl im Freibad als auch als ganzjährige Tunnelrutschen

mit zahlreichen verschiedenen

Licht- und Schall-Effekten.

 

 

 

 

 

 

 

PfeifferPartner hat auch in diesem Segment Trends gesetzt.

 

Mit umgesetzten Drehbüchern, Touch-Points als Mischung von Geschwindigkeit

und Geschicklichkeit und vielem mehr.

In der Galerie finden sich verschiedene gelungene Beispiele.

In der PartnerZone sind Details über Startbereiche, Landezonen, Sicherheit

und Rechtsinfo bereitgestellt.

 

 

Warum wird am Donnerstag im Sauna-Bistro so viel Sea-Food und Salat konsumiert ?

Und: “Warum sind die Übertritte aus Hotel A am Donnerstag vormittag um das

Doppelte höher als aus den anderen 4 angeschlossenen Hotels ?“ „Zu welchen

Tarifen ?“„Warum benutzen die Gäste aus Hotel C fast alle den Relax-Bereich ?

 

 

 

 

 

 

 

 

PfeifferPartner ist zweifellos führend 

in der Planung und Umsetzung

hersteller-unabhängiger Ticket-Systeme.

 

Unsere Besucher-Logistik-Systeme

spannen sich daher über weite und wesentliche Bereiche und

 

in jedem Fall sehr individuell und projektspezifisch.

 

 

 

PfeifferPartner unterstützt den Betreiber mit

bedarfs-bezogener Planung und hersteller-unabhängigen Leistungsverzeichnissen

und Systemen in der Umsetzung des individuellen Controllings und

in der Realisierung der gewünschten Besucherführung.

 

 „Soll der Lieferant um 05:30 Uhr Zugang zu Raum A_488 erhalten ?“

Wenn ja wie ? Wurde ein solcher Zugang rechtzeitig geplant ?

Kann der Mitarbeiter Koch auch außerhalb der [welcher] Arbeitszeit den Kühlraum

K_XY betreten?“ Dürfen diese Bewegungen überhaupt aufgezeichnet werden?

Wenn ja wie lange ?

 

 

All diese Fach-Bereiche und Zusammenhänge

in einer Bade- und Freizeitanlage unterliegen komplexen Zusammenhängen.

Warum kommt der Kunde ?  Und warum kommt er wieder ?

 

 

PfeifferPartner bietet aus 20 Jahren Erfahrung

solide technische Grundlagen und

seriöse Zahlen für Investitionen und Betrieb. 

 

 

PfeifferPartner bietet eine einzigartige Kombination aus

Fachwissen, Erfahrung und Kreativität.

 

 

Wir liefern im Team

Planung, Investment, Errichtung und Betriebsführung

fachspezifische Informationen, Details, Kostenwahrheit und

praktische Umsetzung zu den fachlichen und wirtschaftlichen

Details aller Fachbereiche der Bädertechnik.

 

 

PfeifferPartner Newsletter

Ihre Informationen online

 

Die nachstehenden Fachbereiche werden ab sofort und laufend durch Einträge

erweitert und sollen Informationen für Ausschreibende Stellen, Investoren,

Betreiber, unsere Planungspartner und damit für alle Interessierten in und an

unseren Leistungen bieten. >> Abo Newsletter

 

 

Wir lieben den Dialog

mit Ihnen, unseren Kunden und Anwendern.

 

 

PfeifferPartner freut sich deshalb auf

Ihre Fragen und Anregungen zu diesem Thema

und|oder zu verwandten Fachbereichen.

 

 

 

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   Pfeiffer Ingenieurbüro | A-4641 Steinhaus | Tel: +43-7242-603060 | office@b2p.cc